Betriebswirtschaftliche Beratung umfasst auf der ersten Stufe die laufende Kontrolle der Entwicklung der Zahlen des Unternehmens. Vorjahresvergleich, Margenanalyse und Kostenentwicklung geben dem Unternehmer wichtige Hinweise. Zur Unterstützung dieser Funktion kann neben der Finanzbuchhaltung auch eine Kostenrechnung mit weiterführenden Auswertungsmöglichkeiten eingerichtet werden.
Weitere Analysen erfolgen in weiteren Schritten. Die Konsequenzen daraus und deren Umsetzung werden von uns begleitet.
Für Informationen zu aktuellen steuerlichen Themen wird ein Mandantenrundschreiben erstellt. Einige Ausgaben stehen auf dieser Homepage zum Download zur Verfügung.
Das Rundschreiben dient der Kontaktpflege und soll den Mandanten anregen, Fragen zu stellen und rechtzeitig auf neue Entwicklung hinzuweisen. Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung in der Fassung vom 28.08.1998, in der alle Tätigkeiten aufgeführt sind. Im Rahmen eines Eingangsgesprächs vor Mandatsübernahme wird der Gebührenrahmen schriftlich festgehalten.