Jahresabschlüsse für Unternehmen

Die Grundvoraussetzung für die Erstellung eines Abschlusses ist die Ordnungsmäßigkeit der laufenden Buchführung eines Wirtschaftsjahres. Das bedeutet, dass wir nur dann effizient arbeiten können, wenn Ihre Buchhaltung den rechtlichen Vorschriften entsprechend, erstellt worden ist.

Um das zu gewährleisten, können Sie uns dauerhaft als Partner engagieren. Dann kümmern wir uns permanent um Ihre Buchhaltung. Das verschafft Ihnen zum einen den Vorteil eines besseren Überblicks und reduziert zudem die Zeit, die wir für den Jahresabschluss benötigen, erheblich.

Abschlüsse

Besondere Anforderungen an die Buchführung, Gesetzesänderungen und die permanente Weiterentwicklung der Rechtsprechung machen Geschäftsabschlüsse immer wieder zu einer Herausforderung. Ständige Weiterbildung ist für uns selbstverständlich. Wir gewährleisten, die Abschlüsse unserer Mandanten, gleich welcher Rechtsform und Größenordnung gewissenhaft und mit der erforderlichen Sachkompetenz zu erstellen.

Die Inhalte für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind gesetzlich geregelt. Professionelle Unterstützung bei deren Erstellung ist für die meisten Unternehmen deshalb mehr als ratsam. Der Jahresabschluss erfüllt nicht nur die erforderlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt, sondern gibt Ihnen und Ihrem Management die nötige Orientierung für die Zukunft.

Die Analyse des Zahlenmaterials und die ergebnisorientierte Beratung stellen die Weichen für zukünftige Planungen des Unternehmens. Hierfür stehen der letzte Jahresabschluss, der Mehrjahresvergleich, sowie die Auswertung der aktuellen Finanzbuchhaltung zur Verfügung.

Bei Bedarf ist auch eine Planung mit Soll-/ Ist-Vergleich im Rahmen der laufenden Beratung möglich, um ggf. Problemfelder frühzeitig erkennen zu können.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und kleine Unternehmen:

Die Ermittlung des Jahresüberschusses nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Freiberufler, die Einkünfte gem. § 18 des EStG (selbständige Tätigkeit, abschließende Aufzählung im Gesetz) erzielen, können grundsätzlich diese Gewinnermittlung wählen. Für Kleinunternehmer, Kaufleute oder Handwerker, ist diese Art der Gewinnermittlung vorgesehen. Sobald der Jahresgewinn 60.000 Euro überschreitet oder der Umsatz mehr als 600.000 Euro beträgt ist, ist die Form der vereinfachten Gewinnermittlung allerdings nicht mehr möglich. Nach Überschreiten einer der gesetzlich vorgesehenen Grenzen greift zwingend die Buchführungspflicht und damit die Aufstellung eines Jahresabschlusses.

Steuererklärung für Unternehmen

Neben den Tätigkeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses werden im Anschluss auch die erforderlichen Steuererklärungen übernommen. Je nach Rechtsform und Unternehmen sind verschiedene Jahreserklärungen notwendig.

Sie haben eine Frage zu den Abschlüssen und Steuererklärungen Ihres Unternehmens?
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Digitale Übermittlung bei uns selbstverständlich

Die Übermittlung aller relevanten Daten des Jahresabschlusses, der Einnahmenüberschussrechnung und der Steuererklärungen an die Finanzverwaltung ist zwingend erforderlich.

Wir übermitteln alle Informationen, Akten und Unterlagen digital an das Finanzamt sowie Ihre Hausbank. Dafür haben wir in modernste Software investiert, die es uns ermöglicht, alle relevanten betriebswirtschaftlichen Informationen zu erfassen, zu verarbeiten und zu versenden.

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